Wohnungen zur Miete unterliegen rechtlichen Bedingungen

Mai 31st, 2011
Gustavo
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Den Mietbeitrag erhält der Vermieter, der Eigentümer des vermieteten Gebäudes ist. Dieser legt in einem Mietvertrag auch fest, zu welchen Bedingungen das Gebäude bewohnt werden darf und ob beispielsweise die Haltung von Haustieren erlaubt ist. Des Weiteren ist er dazu berechtigt, bei Zuwiderhandlung der in dem Mietvertrag festgelegten Bedingungen und bei Nichtzahlung der monatlich zu zahlenden Mietsumme, dem Mieter zu kündigen. Nach einer gesetzlichen Vorgabe beläuft sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate. Das bedeutet, dass der Mieter innerhalb dieser Zeit sich eine neue Unterkunft suchen muss. Geschieht dies bereits im ersten Monat der Kündigungsfrist, ist der ehemalige Mieter dennoch verpflichtet, die Mietzahlung bis zur Beendigung der Kündigungsfrist fortzuzahlen. Sollte allerdings ein sogenannter Nachmieter gefunden worden sein, dann entfällt diese Verpflichtung.

Foto © Eisenhans – Fotolia.com

Der Vermieter einer Wohnung kann ein Privatmann sein oder eine Gesellschaft, die sich auf die Vermietung von Immobilien spezialisiert hat. Solche Unternehmen verlangen für die Vermittlung von Mietwohnungen von dem Mieter in der Regel eine Courtage und eine Provision. Diese werden meist aus einem Prozentsatz von bis zu 5 Prozent zu der für die Mietwohnung festgelegten Kaltmiete ermittelt. Möglich ist auch, dass eine oder mehrere Kaltmieten für die Berechnung zugrunde gelegt werden können. Daraus werden sowohl der Werbeaufwand und die Verwaltung beglichen als auch die Mitarbeiter des Maklerunternehmens entlohnt. Der Vermieter kann auch eine Kaution verlangen, die in der Regel zwischen 400 und 1000 Euro beträgt und abhängig von der Ausstattung der Wohnung ist. Diese hat den Zweck, mögliche Beschädigungen an der Wohnung auf Kosten des Verursachers, also des Bewohners, bezahlen zu können und die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.

Die Bestimmung des Quadratmeterpreises einer Mietwohnung ist abhängig von dem Baujahr, dem Gebäudezustand, dem Wohnort und der Ausstattung der zu vermietenden Wohnung. Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung werden die Kosten für den Kalt- und Warmwasserbedarf als auch für die Heizwärme bestimmt. In einem Gebäude, in dem mehrere Mietparteien wohnen und die sich beispielsweise einige Räume teilen müssen, erfolgt die Berechnung über eine Kostenverteilung durch eine Umlage des angefallenen Energie- und Wasserverbrauches.

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